Prüfumfang
Wir halten im Prüfprotokoll fest, welche Bereiche und Funktionen geprüft wurden und ob einzelne Teilprüfungen noch ausstehen.
Wir prüfen, ob Ihre Krananlage sicher weiterbetrieben werden kann und wo technischer Handlungsbedarf besteht.
Geprüft wird, was für die Kranart, ihren Einsatz und die konkrete Prüfaufgabe erforderlich ist. Dazu betrachten wir technische Unterlagen, Funktionen und sicherheitsrelevante Bauteile.
Sie wissen nicht genau, welche Prüfung ansteht? Nennen Sie uns Ihre Krananlage und den Anlass. Wir klären mit Ihnen, welche Prüfung erforderlich ist.
Für viele Krananlagen ist die wiederkehrende Prüfung mindestens jährlich vorgeschrieben. Je nach Kranart und Einsatz können kürzere Fristen oder zusätzliche Prüfungen gelten. Wir betrachten Ihre Krananlage, die vorhandenen Unterlagen und die Betriebsbedingungen.
Betriebsstunden können für die Wartung einzelner Bauteile eine Rolle spielen. Welche Angaben gelten, richtet sich nach den Herstellerhinweisen der konkreten Anlage.
Unterlagen und technischer Zustand
Wir gleichen die vorhandenen Unterlagen und Kennzeichnungen mit der Anlage ab. Zugängliche Bauteile beurteilen wir auf Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion und erkennbare Veränderungen.
Funktionen und Sicherheitseinrichtungen
Wir prüfen die Funktionen und vorhandenen Sicherheitseinrichtungen entsprechend der Kranart. Reicht das Ergebnis für eine sichere Beurteilung nicht aus, halten wir fest, welche weitere Prüfung erforderlich ist.
Wir halten im Prüfprotokoll fest, welche Bereiche und Funktionen geprüft wurden und ob einzelne Teilprüfungen noch ausstehen.
Festgestellte Mängel erfassen wir mit ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung. Daraus geht hervor, ob Bedenken gegen den Weiterbetrieb bestehen.
Wenn eine Nachprüfung erforderlich ist, halten wir auch das im Prüfprotokoll fest. So ist erkennbar, ob nach der Beseitigung erneut geprüft werden muss.
Je nach Befund kann der Weiterbetrieb möglich, eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Wir dokumentieren außerdem, ob nach der Beseitigung eine Nachprüfung erforderlich ist.
Die erforderlichen Maßnahmen und die Beseitigung der Mängel veranlasst der Betreiber. Sie sind nicht Bestandteil unserer Kranprüfung.
Viele Krananlagen müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden. Je nach Kranart, Einsatz und Gefährdungsbeurteilung können kürzere Fristen oder zusätzliche Prüfungen erforderlich sein.
Die Kosten richten sich nach Kranart, Prüfumfang und Standort. Senden Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer Anlage. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihr Angebot.
Hilfreich sind die technischen Daten des Krans, das Prüfbuch und der letzte Prüfbericht. Welche Unterlagen wir konkret benötigen, klären wir vor dem Termin.
Wir dokumentieren und bewerten die festgestellten Mängel. Welche Maßnahmen folgen, richtet sich nach dem Befund. Die Beseitigung veranlasst der Betreiber und ist nicht Teil unserer Prüfung.
Nein. Ob eine Nachprüfung erforderlich ist, richtet sich nach dem Prüfergebnis und den festgestellten Mängeln. Die Entscheidung halten wir im Prüfprotokoll fest.
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Krananlage, den Standort und den Anlass. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Kranprüfung.
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